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Recht / Geld / Beruf | 06.02.2010 06:41 Uhr

Vorsicht beim Online-Handel mit Markenkleidung

Computer-Tastatur © picture-alliance/ dpa Fotograf: Sebastian Widmann

Die neue Jacke ist zu klein? Das frisch gekaufte Marken-T-Shirt gefällt nicht? Kein Problem, denken viele und stellen die Dinge bei einem Internet-Auktionshaus ein. Was einfach klingt, kann für den Verkäufer jedoch teuer werden. Wer in Deutschland Kleidung der Marke Ed Hardy zum Beispiel bei E-Bay anbietet, läuft Gefahr, von einer Anwaltskanzlei abgemahnt zu werden. So erging es auch Anna Bieber aus Hamburg, die eine Jacke des Modeherstellers angeboten hatte. Sie bekam Post von einer Anwaltskanzlei Winterstein. Darin wurde sie aufgefordert, 1.400 Euro zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Damit sollte sie versichern, künftig keine Plagiate mehr in Umlauf zu bringen. Dabei war sich Anna Bieber absolut sicher, dass sie eine original Ed-Hardy-Jacke aus den USA verkauft hatte.

Ganz ähnlich ging es auch der Studentin Stefanie Schüch. Sie wollte ein Ed-Hardy-T-Shirt bei E-Bay loswerden. Ihr warfen die Anwälte vor, ihr Shirt sei ein Grauimport. Man dürfe Ed-Hardy-Artikel aus dem außereuropäischen Ausland in Deutschland nicht weiterverkaufen, so die Anwälte. Wohlgemerkt: Es handelte sich um ein einzelnes T-Shirt aus den USA.

Verbraucherzentrale kennt die Fälle

Wie Anna Bieber und Stefanie Schüch lernen derzeit in ganz Deutschland Hunderte modebewusster E-Bay-Kunden die unangenehme Seite des Modelabels Ed Hardy kennen. Der deutsche Importeur K & K Logistics aus Stuttgart lässt über die Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein zahlreiche E-Bay-Anbieter abmahnen. Tim Peters von der Verbraucherzentrale Hamburg kennt das Problem und die Schreiben der Anwaltskanzlei: "Hier scheint wirklich ganz klar ein Geschäftsmodell dahinterzustecken nach dem Motto: Wir mahnen einfach pauschal alle Verkäufer ab, die privat Ed-Hardy-Produkte bei E-Bay anbieten ... und ein gewisser Anteil der Leute zahlt."

Abzocke oder Zuschussgeschäft?

Die Anwaltskanzlei Winterstein beruft sich auf das Urheberrecht. Wer Ed-Hardy-Produkte außerhalb Europas gekauft habe und diese Artikel dann in Deutschland im Internet anbiete, verstoße gegen urheberrechtliche Bestimmungen. Ohnehin handele es sich in den meisten Fällen auch noch um Plagiate, sagen die Anwälte. Dass vielleicht doch nur Geschäftemacherei und Abzocke dahintersteckt, davon will die Kanzlei Winterstein nichts wissen. Schriftlich teilte sie NDR Info mit: "Unsere Mandantin verfolgt mit der Abmahnung von Verkäufern, die Plagiate anbieten, keine unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen. Vielmehr verhält es sich umgekehrt so, dass unsere Mandantin mit Absatzschwierigkeiten zu kämpfen hat, da aufgrund der Vielzahl von billig angebotenen Plagiaten der Absatz von hochpreisiger Originalware extrem erschwert wird. Tatsächlich ist der Kampf gegen Plagiate also ein Zuschussgeschäft."

Unternehmen gewinnt erste Prozesse

Bei Abmahngebühren in vierstelliger Höhe für ein einziges versteigertes T-Shirt ist das jedoch schwer zu glauben. Tim Peters von der Verbraucherzentrale rät dazu, sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Betroffene, die sicher seien, Originalware angeboten zu haben, sollten die Kanzlei davon mit einem kurzen Schreiben informieren. Am besten sei ein Brief per Einschreiben mit Rückschein, um die Antwort belegen zu können. "Und dann die Sache aussitzen", so Peters. Allerdings hat diese Methode nicht immer Erfolg. Die Anwälte lassen nicht so schnell locker. Es gibt bereits erste Gerichtsurteile, die dem Ed-Hardy-Importeur und den Frankfurter Anwälten recht gegeben haben. Nachdem sich die Hamburger Verbraucherzentrale für mehrere Betroffene stark gemacht hatte, wollten die Anwälte von ihnen nur noch rund 650 Euro kassieren. Aber auch dafür haben viele Betroffene kein Verständnis.

Autor: Arne Wiechern

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